fsProject 2014

Lisans: Ücretsiz Deneme ‎Dosya boyutu: 35.30 MB
‎Kullanıcı Derecelendirmesi: 4.0/5 - ‎1 ‎Oy

fsProject 2014 geniş kontrol proje akışları, insan gücü, kaynaklar ve maliyetler için uygun bir yazılımdır. Proje akışları ve yapıları Gantt grafiğinde en uygun şekilde görüntülenir. Yeni işlemleri veri sayfasına veya Gantt grafiğine girebilirsiniz. Tüm projelere çeşitli maliyetler ayırabilirsiniz. Kaynaklar tam olarak güne ayrılır. Proje bütçesi nin maliyeti nin aşılması, personel yerleştirme sıkıntısı veya kritik ertelemeler doğrudan gösterilir. Bu, projeleri denetlemenize yardımcı olur. Projenin durumlarını günlüğe kaydedebilirsiniz ve proje geçmişini inceleyebilirsiniz. Bu yazılım, istediğiniz zaman görüntüleyebilirsiniz istatistikleri ve analiz bol sağlar. Proje ilerlemesi arasında günlük programları ve personelin haftalık programlarını görüntüleyebilir ve iş yüklerini kontrol edebilirsiniz. Yani fsProject 2014, proje ilerleme proje bütçesinin tam denetimini tutmanıza yardımcı olur. özellikleri ve özellikleri Windows 8 için hazır her türlü projenin planlanması ve denetlemi Gantt grafiği alt süreçler/toplu işlemler (hiyerarşi) periyodik olarak yinelenen süreçler süreç bağlama kaynakların zamanlanması insan gücü analizi kaynakların tahsisi kritik yol şablonların yönetimi ve yönetimi Tarihler Almanya, Avusturya, İsviçre'de tatil en iyi yazdırma düzeni için bol yazdırma iletişim kutusu nominal-gerçek karşılaştırma personelin iş yükü kaynaklara genel bakış kaynakları histogram tarih listesi analiz ihracatı (*.html, *.xls, *.xml, vb.) güncelleştirmeler için otomatik arama Lütfen fsProject 2014'i denemekte çekinmeyin. FsProject 2014'ün demo sürümünü indirebilirsiniz. Projeleri demo sürümünde kaydedemiyorsunuz. Seri numarasını kullanarak yazılımın kilidini açarak yeniden yüklemeden tam sürüme yükseltebilirsiniz.

sürüm geçmişi

  • Sürüm 2014 tarihinde gönderildi 2014-08-29

    EULA - Son Kullanıcı Lisans Sözleşmesi



    Lizenzbedingungen

    für die Überlassung von Software durch die Vordruckverlag Weise GmbH (- Hersteller-) an ihre Abnehmer (- Anwender -)

    § 1 Sachlicher Geltungsbereich

    1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für die Nutzung der dem Anwender vom Hersteller überlassenen Yazılım.

    2. Gegenstand des Vertrages ist die Einräumung einer nach Massgabe der nachfolgenden Regelungen beschränkten

    Gebrauchslizenz. Alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte, insbesondere Eigentums- und Urheberrechte, bleiben vorbehalten und stehen dem Hersteller zu. Die in der Software installierten Urheberrechtsvermerke sind stets unverändert beizubehalten.

    § 2 Umfang des Nutzungsrechts des Anwenders

    1. Der Hersteller verschafft dem Anwender ein einfaches, dauerhaftes, übertragbares Nutzungsrecht zur Einzelnutzung der Software im Rahmen des bestimmungsgemässen Gebrauchs in einer Softwareumgebung, die den in der Dokumentation angegebenen Betriebssystemen entspt.

    2. Der bestimmungsgemässe Gebrauch umfasst als zulässige Nutzungshandlungen:
    a) die Programminstallation und die Anfertigung einer Sicherungskopie gemäss § 3;
    b) das Laden des Computerprogramms der Software in den Arbeitsspeicher und das Ausführen gemäss § 4.

    3. Zu einer weitergehenden Nutzung der Yazılım, insbesondere zur Änderung, Übersetzung, Vervielfältigung, Zurückentwicklung, Dekompilierung, Entassemblierung oder Portierung auf ein anderes Betriebssystem ist der Anwender nicht berechtigt, auch nicht teilweise oder vorübergehend, gleich welcher Art und mit welchen Mitteln.

    4. Der Anwender bewahrt die Yazılım so auf, dass Unbefugte keinen Zugriff haben.

    5. Der Anwender verpflichtet sich, die Bestimmungen der Datenschutzgesetze in ihrer jeweils gültigen Fassung einzuhalten und eine entsprechende Verpflichtung seinen Mitarbeitern und anderen Personen, die mit der Software in Berührung kommen, auferzulegen.

    § 3 Kurulum und Sicherungskopie

    1. Der Anwender darf von dem Original-Datenträger eine einzige funktionsfähige Kopie auf einen Massenspeicher übertragen (Kurulum).

    2. Stimmen die installierte Kopie und der Inhalt der Original-Datenträger überein, yani verbleibt der Original-Datenträger als Sicherungskopie. Die Anfertigung einer zusätzlichen Sicherungskopie ist dann untersagt. Stimmen die installierte Kopie und der Inhalt der Original-DVD nicht überein, bu yüzden darf der Anwender von dem Original-Datenträger eine einzige weitere Sicherungskopie anfertigen.

    3. Ist eine der dem Anwender genehmigten Kopien beschädigt oder zerstört, yani darf er eine Ersatzkopie erstellen.

    § 4 Lizenzierungsmodelle

    Der Anwender darf die Software im Rahmen des erworbenen Lizenzmodells verwenden. Vom Hersteller werden folgende Lizenzmodelle angeboten:

    1.Einzelplatzlizenz
    Die Einzelplatzlizenz berechtigt den Lizenznehmer, die Yazılım auf einer einzelnen Maschine zu installieren, die nicht als Server dient.

    2.Netzwerklizenzen
    Netzwerklizenzen werden zum einen nach dem entsprechenden Lizenzmodell (Serverlizenz, Standortlizenz, Unternehmenslizenz) für den Server und zum anderen nach der Anzahl der erworbenen Lizenzen für Clients (2 bis 5, 6 bis 20, sınırsız) im Rahmen einer Yüzer Lisans (Die Anzahl der benötigten Lizenzen richtet sich danach, wie viele Nutzer gleichzeitig mit der Software arbeiten) unedenen) uneden.

    2.1 Serverlizenz
    Die Serverlizenz berechtigt den Lizenznehmer, die zur Software gehörenden Datenbanken auf einer einzigen Maschine zu installieren und zu nutzen, die als Server dienen darf. Die Müşteriler müssen zum selben lokalen Netzwerk (LAN) gehören. Die Anzahl der Clientinstallationen ist nicht beschränkt. Im Rahmen der erworbenen Yüzer Lisans können 2 bis 5, 6 bis 20 oder unbegrenzt viele Nutzer (sınırsız) gleichzeitig mit der Software arbeiten.

    2.2 Standortlizenz
    Die Standortlizenz berechtigt den Lizenznehmer das Programm im Rahmen der erworbenen Floating License auf allen Rechnern, die zum selben lokalen Netzwerk (LAN) des Firmenstandortes gehören, beliebig oft zu installieren. Ölür yaldız auch für Defterler, die nur zeitweise mit diesem Netzwerk verbunden sind. Ausserdem ist es Angestellten der Firma gestattet, solange sie Zugriff auf dieses Netzwerk haben und vor Ort arbeiten, eine Version des Programms auf ihrem privaten Heim-PC zu installieren und zu nutzen.

    2.3 Unternehmenslizenz
    Netzwerkversion mit Rechteverwaltung für unbegrenzte Installationen bir weltweiten Standorten eines Unternehmens.

    § 5 Programmpflege, Güncellemeler, Interoperabilität

    1. Güncellemeler und Pflegeleistungen sind nicht Gegenstand vertrages dieses. Dieser Vertrag verschafft dem Anwender daher keinerlei Ansprüche auf Fehlerbeseitigung, auf Verbesserungen, Abänderungen, Ergänzungen oder Funktionserweiterungen der Software. Diese Leistungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrages, sondern bedürfen einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung, die nur zusammen mit dem Erwerb eines entsprechenden Servicepaketes abgeschlossen werden kann.

    2. Dem Anwender werden verbesserte oder erweiterte Versionen der Software (Güncellemeler) angeboten. Für Güncellemeler kann insoweit eine gesonderte Gebühr verlangt werden, als die für die Software erhobene Lizenzgebühr einmalig ist.

    3. Sonstige Leistungen, wie z.B. die Anpassung der Software an besondere Bedürfnisse des Anwenders, die Erstellung von zusätzlichen Schnittstellen oder andere Programmierleistungen erfolgen nur gegen eine gesondertegü Vertung und setzen den Abschlus eines gederderverteveravora vorus.

    § 6 Weitergabe der Yazılım

    1. Der Anwender darf die Yazılım, soweit sie ihm zur dauerhaften Nutzung übertragen wurde, nur so wie sie ihm übergeben wurde, d. h. den Original-Datenträger bei gleichzeitiger Mitübertragung des Nutzungsrechts weitergeben, wobei zugleich das eigene Nutzungsrecht des Anwenders erlit. Voraussetzung der Weitergabe ist, dass der Übernehmer sich mit den Vertragsbedingungen einverstanden erklärt.
    Im Falle der zeitlich begrenzten Überlassung an den Anwender darf die Software mentektüs endgültig oder zeitweise weitergegeben, noch Dritten, wozu nicht die Mitarbeiter des Anwenders zählen, in sonstiger Weise zugänglich gemacht werden.

    2. Eine Übertragung des Programms durch Überspielen jeder Form ist unzulässig içinde.

    3. Im Falle der Weitergabe sind sämtliche Vervielfältigungsstücke beim Anwender vollständig und irreversibel unbrauchbar zu machen.

    4. Der Anwender şapka dem Hersteller unverzüglich den Übernehmer mitzuteilen.

    5. Der Anwender darf die Software oder Teile davon nicht zeitweise bir Dritte gegen Entgelt oder in Form der Leihe geschäftsmässig weitergeben. Auch insoweit gelten Mitarbeiter des Anwenders nicht als Dritte im vorstehenden Sinn.

    § 7 Gewährleistung

    1. Es wird die Gewährleistung dafür übernommen, dass die überlassene Software die in der Dokumentation beschriebenen Funktionen erfüllt. Voraussetzung für die Gewährleistung ist jedoch, dass die Yazılım in ihrer jeweils gültigen, unveränderten Originalfassung sowie unter den in der Benutzerdokumentation angegebenen Einsatzbedingungen vertragsgemäãÿ genutzt wurde und nicht bei dem Anwender zum Einsatz kommende Program oder Daten als ursächlich für die Funktionssung anzusehen sind.

    2. Als vereinbart yaldız eine Beschaffenheit nur nach schriftlicher Festlegung.

    3. Der Anwender kann im Falle der Mangelhaftigkeit der Yazılım Nachlieferung verlangen. Ein Anspruch auf Beseitigung des Mangels besteht nicht.

    4. Der Anwender şapka dem Hersteller einen offensichtlichen Mangel innerhalb von vier Wochen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Bei nen offensichtlichen Mangel innerhalb von vier Wochen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Bei Versäumnis dieser Frist sind Gewährleistungsansprüche wegen des betreffenden Mangels ausgeschlossen.

    5. Im Übrigen verjähren die Gewährleistungsansprüche des Anwenders innerhalb einer Frist von einem Jahr nach Lieferung, soweit nicht Vorsatz vorliegt. Sind in diesem Zeitraum Mängel angezeigt worden, so verlängert sich die Gewährleistungsfrist um die Zeit, während der ein etwaiger Beseitigungsversuch seitens des Herstellers andauert.

    § 8 Haftung

    1. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet der Hersteller nach Massgabe der gesetzlichen Vorschriften.

    2. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird die Haftung ausgeschlossen, soweit weder Leben, Körper oder Gesundheit noch wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden.
    Bei einfacher Fahrlässigkeit wird, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder ein Güz des Verzuges vorliegt, die Haftung für Schäden, die nicht auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, begrenzt auf 50 % der Vertragssumme und jeweils auf typische, vorhersehbare Schäden.

    3. Dem Anwender ist bekannt, dass er im Rahmen seiner Schadensminderungsobliegenheit insbesondere für eine regelmässige Sicherung seiner Daten zu sorgen hat und im Falle eines vermuteten Softwarefehlers alle zumutbaren zusätzlichen Sicherungsmassnahmen ergreifen muss.
    Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet der Hersteller deshalb nur dann und insoweit, als diese Daten im Sinne ordnungsgemässer Datenverarbeitung aus Datenbeständen, maschinenlesbarer Form bereitgehalden werden, mit vertrebaretm Aufwand reprodudssbarsbars.

    § 9 Schutzrechte Kurutucu

    1. Der Hersteller stellt den Anwender von allen Ansprüchen Dritter gegen diesen aus der Verletzung von Schutzrechten an den überlassenen Programn in ihrer jeweils gültigen Fassung frei, sofern der Anwender den Hersteller von solchen Anwender den hersteller von solchen Ansprüchen unverzüglich schlich benachbethatt hatt.

    2. Der Hersteller ist berechtigt, die Yazılım aufgrund von Schutzrechtsbehauptungen Dritter auf eigene Kosten zu ändern oder umzutauschen. Ist ölür oder die Erwirkung eines Nutzungsrechts mit angemessenem Aufwand nicht möglich, kann der Hersteller den Vertrag für das betreffende Programm fristlos kündigen. Diesem Fall haftet er dem Anwender für den ihm durch die Kündigung entstehenden Schaden insgesamt bis höchstens zur Höhe der Einmalgebühr der Software, die Gegenstand des Anspruchs ist. Der Nachweis keines oder eines nur geringeren Schadens bleibt vorbehalten.

    § 10 Kündigung und Rückgabepflicht

    1. Der Hersteller şapka das Recht zur fristlosen Kündigung, wenn der Anwender Raubkopien fertigt, die Software unbefugt weitergibt, unbefugten Zugriff nicht verhindert, unberechtigt dekompiliert oder trotz Abmahnung von der Software fortgesetzt vertragsdrgeni gebrat.

    2. Im Falle der fristlosen Kündigung des Herstellers nach Massgabe der vorstehenden Ziffer 1. ist der Anwender zum Ersatz des durch die Aufhebung des Vertrages entstehenden Schadens verpflichtet. Etwaige Schadenersatzpflichten aufgrund hiermit im Zusammenhang stehender sonstiger Rechtsverletzungen bleiben unberührt.

    3. Endet der Vertrag infolge einer Kündigung oder des Ablaufs der Zeit, für den er eingegangen wurde, hat der Anwender die Software auf der EDV-Anlage vollständig zu löschen, sämtliche Kopien irreversibel unbrauchbar zu machen sowie die ihm überlassenen Datenträger dem Hersteller unverzüglichzurü zurckzugeben.

Program Detayları